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   OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07   

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https://dejure.org/2008,2772
OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07 (https://dejure.org/2008,2772)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2008 - 5 U 1236/07 (https://dejure.org/2008,2772)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2008 - 5 U 1236/07 (https://dejure.org/2008,2772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsrechtliche Zuordnung einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung des Verletzten nach einem Verkehrsunfall dem Umfallverursacher; Haftung eines Unfallverursachers für die Fehldeutung eines Röntgenbildes durch einen Arzt; Leistung einer dem Haftungsbetrag des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lendenwirbelverletzung übersehen - Arzthaftung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftung des Unfallverursachers (Erstschädiger) - Zweitschädigung durch Arztfehler - gesamtschuldnerische Haftung - Teilleistung des Erstschädigers - fehlende Leistungsbestimmung - keine Zahlung auf Gesamtschuld - kein Forderungsübergang nach § 426 Abs. 2 BGB

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 249; BGB § 253; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 366; BGB § 422; BGB § 426; BGB § 611; BGB § 823; BGB § 840; StVG § 7; PflVG § 3
    Mithaftung des Unfallverursachers für ärztliche Fehler nach dem Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Schädigers für ärztliche Behandlungsfehler; Verrechnung von Teilzahlungen eines Gesamtschuldners bei teilweiser gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Schädiger; Schmerzensgeld für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden der Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unfallschadensregulierung: Mithaftung des Unfallverursachers für ärztlichen Kunstfehler

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Verkehrsrecht: Unfallschadensregulierung: Mithaftung des Unfallverursachers für ärztlichen Kunstfehler

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Unfallverursacher haftet für ärztliches Fehlverhalten

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Unfallverursacher haftet auch für Arztfehler

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Unfallverursacher haftet für ärztliches Fehlverhalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Mithaftung des Unfallverursachers für ärztlichen Kunstfehler

  • devamed.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallverursacher haftet auch für Behandlungsfehler

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3006
  • NZV 2009, 39
  • VersR 2008, 1071
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07
    Ein Gesamtschuldverhältnis ist als ein Schuldverhältnis höherer Ordnung zu verstehen, das eine Mehrheit von (in der Regel inhaltsgleichen) Forderungen, verbunden durch die Einheit des Leistungszwecks, in sich schließt (vgl. BGHZ 43, 227 ).
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 428/02

    Umkehr der Beweislast bei Unterlassung medizinisch gebotener Befunderhebung im

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07
    Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität kommt in derartigen Fällen bereits unterhalb der Schwelle zum groben Behandlungsfehler in Betracht (vgl. BGHZ 132, 47, 52 ff. und BGH in VersR 2004, 790, 792).
  • BGH, 17.11.1999 - XII ZR 281/97

    Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen güterrechtliche Ansprüche im

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07
    Der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt muss in so außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen haben, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlich wertend allein zugeordnet werden muss (vgl. BGH NJW 1989, 768 und BGH NJW 2000, 948 ).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.04.2008 - 5 U 1236/07
    Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität kommt in derartigen Fällen bereits unterhalb der Schwelle zum groben Behandlungsfehler in Betracht (vgl. BGHZ 132, 47, 52 ff. und BGH in VersR 2004, 790, 792).
  • OLG Koblenz, 27.08.2012 - 5 U 1510/11

    Haftung eines Arztes kann trotz Fehlers entfallen, wenn Patient fachgerechte

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn der weitere Schaden durch ein so völlig ungewöhnliches und unsachgemäßes Verhalten des Dritten ausgelöst worden ist, dass bei wertender Betrachtung zwischen den beiden Schadensbeiträgen nur noch ein äußerlicher, gleichsam zufälliger Zusammenhang besteht und dem Erstschädiger ein Einstehenmüssen auch für diese Folgen deshalb billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.09.1988 - VI ZR 37/88 - und Senatsurteil 5 U 1236/07 vom 24.04.2008 in NJW 2008, 3006 - 3008 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2013 - 1 U 182/12

    Haftung des behandelnden Arztes wegen Behandlungsfehlern bei der Versorgung von

    Hiervon umfasst werden auch Ersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt, demgegenüber ein Arzthaftungsanspruch besteht, denn der Unfallverursacher haftet grundsätzlich auch für Fehler der die Unfallverletzung behandelnden Ärzte und/oder des Krankenhauspersonals (OLG Koblenz NJW 2008, 3006 ff., Rn. 15; OLG Düsseldorf VersR 2002, 54 f. Rn. 40; Landgericht Stralsund, Urteil vom 13.01.2005 - 6 O 375/02 - Rn. 23, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 30.10.2008 - 5 U 576/07

    Darlegungs- und Beweislast bei verzögerter notfallmäßiger Verlegung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt in NJW 2008, 3006 -3008 und in MedR 2008, 568-570 jeweils m.w.N) ist jedoch bei einer unterlassenen Befunderhebung darauf abzustellen, ob die gebotenen weiteren Maßnahmen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen reaktionspflichtigen Befund ergeben hätten und dies sodann bei pflichtgemäßem Handeln den weiteren Kausalverlauf zugunsten des Patienten beeinflusst hätte.
  • OLG Koblenz, 28.05.2014 - 5 U 1244/13

    Beweislastumkehr bei verspäteter Operation infolge unzureichender ärztlicher

    Diese Rechtsfrage hat der Senat in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt entschieden (vgl. Senat in NJW 2008, 3006 -3008 m.w.N.).
  • LG Marburg, 19.09.2014 - 5 O 53/09

    Zum Umfang der abgeltenden Wirkung eines mit einem Gesamtschuldner

    Wird der bei einem Verkehrsunfall Verletzte in der Folge ärztlich fehlerhaft behandelt, so haften die für die Erstschädigung rechtlich Verantwortlichen regelmäßig aber auch gesamtschuldnerisch mit den für die Zweitschädigung Verantwortlichen für die Folgen des ärztlichen Behandlungsfehlers (OLG Koblenz, NJW 2008, 3006 [3007]; Lemcke , r+s 2009, 45 [53]; instruktiv dazu auch Wertenbruch , NJW 2008, 2962 ff.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2011 - 1 W 37/10

    Amtshaftung: Überprüfungsmaßstab für PKH-Beschluss; Maßstab grober Fehler im

    Schließlich durfte der 8. Zivilsenat ohne groben Fehler annehmen, dass bei haftungsrechtlich-wertender Betrachtungsweise der Zurechnungszusammenhang zwischen einem etwaigen Fehler der Hebamme A und dem eingetretenen Schaden wegen der im weiteren Verlauf der Geburt aufgetretenen gravierenden Behandlungsfehler insbesondere des Gynäkologen ausnahmsweise unterbrochen war (vgl. BGH, Urt. v. 06.05.2003, NJW 2003, 2311 [juris Rn. 18]; OLG Koblenz, Urt. v. 24.04.2008, NJW 2008, 3006 [juris Rn. 15]).
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